Teilnahmebedingungen von meinlondon tours

Mit Ihrer Buchung bekunden Sie Ihre Kenntnis der Teilnahmebedingungen von meinlondon tours und erklären sich mit diesen ausdrücklich einverstanden.

1. Buchung und Bezahlung

  • Nach Einigung auf einen Termin für eine deutschsprachige Stadtführung durch London mit meinlondon tours wird dieser Termin für Sie vorläufig reserviert. Eine vorläufige Reservierung ist nicht verbindlich.
  • Nach Eingang einer Anzahlung in der Höhe von GBP 60,- innerhalb einer von meinlondon tours vorgegebener Frist wird der von Ihnen reservierte Termin verbindlich gebucht. Sie erhalten daraufhin grundsätzlich eine schriftliche Buchungsbestätigung, die als Ihr Ticket dient und Sie zu der gebuchten Stadtführung zum reservierten Termin berechtigt.
  • Den Restbetrag zahlen Sie bitte zu Beginn der Stadtführung in bar. Sie werden dafür eine Quittung erhalten. Alternativ können Sie auch via PayPal oder über einen Online-Link mit Karte zahlen.
  • Sollte die Anzahlung nicht pünktlich eingehen, behält sich meinlondon tours vor, Ihre vorläufige Reservierung zu stornieren.

2.1 Stornierung und Umbuchung

  • Eine Stadtführung mit meinlondon tours kann bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin von Ihnen kostenfrei storniert werden. Die Anzahlung (GBP 60,-) wird in voller Höhe zurückerstattet.
  • Bei einer Stornierung zwischen dem 29. bis 10. Tag vor dem gebuchten Termin wird 50% der Anzahlung (GBP 30,-) zurückerstattet. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, auf einen anderen Termin kostenfrei auszuweichen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
  • Bei einer Stornierung ab dem 9. Tag vor dem gebuchten Termin wird die Anzahlung grundsätzlich nicht zurückerstattet. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, auf einen anderen Termin auszuweichen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. meinlondon tours behält sich vor, bei diesen kurzfristigen Umbuchungen eine Gebühr von GBP 30,- zu erheben.
  • Bei Absagen am Tag der gebuchten Stadtführung oder bei Nichterscheinen wird die Anzahlung grundsätzlich nicht zurückerstattet.

 

3. Teilnahme und Durchführung

  • meinlondon tours verpflichtet sich, die gebuchte Stadtführung bei jedem Wetter durchzuführen, sofern höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände (z.B. Streiks, Straßenblockaden, Terrorwarnung) sie nicht daran hindert und die Sicherheit der Gäste nicht gefährdet ist. meinlondon tours behält sich vor, im Falle einer Gefährdung von der gebuchten Route abzuweichen, die Tour abzubrechen oder nicht durchzuführen.
  • Kann die gebuchte Tour aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Umstände oder Gefährdung der Sicherheit der Gäste nicht durchgeführt werden, wird die Anzahlung in voller Höhe (GBP 60,-) zurückerstattet. Entschädigungen anderer Art sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Findet die gebuchte Tour aus Gründen, die meinlondon tours zu verantworten hat (z.B. Krankheit), nicht statt, wird die Anzahlung in voller Höhe (GBP 60,-) zurückerstattet. Entschädigungen anderer Art sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • meinlondon tours verpflichtet sich, bei Nichterscheinen der Gäste zu einer privaten Führung eine Wartezeit von 20 Minuten einzuhalten. Die Dauer der gebuchten Stadtführung verkürzt sich der Wartezeit entsprechend. Erscheinen die Gäste nach 20 Minuten nicht am vereinbarten Treffpunkt, gilt die Stadtführung als durch den Kunden abgesagt. Die Reise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
  • Öffentliche Führungen starten pünktlich zum angegebenen Zeitpunkt. 

4. Pflichten des Gastes

  • Die Teilnahme an einer Stadtführung mit meinlondon tours erfolgt auf eigene Gefahr. meinlondon tours haftet nicht für Unfälle oder Schäden verursacht durch oder an Personen während der Stadtführung.
  • Jeder Gast ist für die von ihm mitgeführten Gegenstände selbst verantwortlich. meinlondon tours haftet nicht für Schäden an oder Verlust von vom Gast mitgeführten Gegenständen.
  • meinlondon tours behält sich vor, die Stadtführung ohne Rückerstattung der Anzahlung und des Honorars abzubrechen, wenn aufgrund des Verhaltens eines Gastes oder mehrerer Gäste ungeachtet einer gerechtfertigten Abmahnung die Sicherheit der Teilnehmer oder der Stadtführerin gefährdet oder die Weiterführung der Tour unzumutbar ist.